Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Schönewalde - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:30 Uhr
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Schönewalde
Empfänger: Stadt Schönewalde
IBAN: DE38 1805 1000 3350 1000 81
BIC: WELADED1EES
Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster
Formulare
Dialog-Formular Hausnummer-Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haus-Nummer, Hausnummervergabe, Hausnr., Hausnummer