Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Die Büroräume befinden sich im 1. OG.
Öffnungszeiten
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Krautz (Hochbau, Bauleitplanung und Liegenschaften)
Hausanschrift
Fax: +49 33762 753562
Telefon Festnetz: +49 33762 753566
E-Mail: liegenschaften@zeuthen.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldlose Zahlung, SEPA-Lastschrift, Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Zeuthen
Empfänger: Gemeindekasse Zeuthen
IBAN: DE61 1605 0000 3666 0252 17
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Formulare
Hausnummern Vergabe
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hausnummer, Hausnummervergabe, Haus-Nummer, Hausnr.