Hausnummer Festsetzung
Informationen rund um die Hausnummerierung
Beschreibung
Jeder Eigentümer hat sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Nummer zu versehen. Den Eigentümern können durch Satzung der Gemeinde die Kosten der Hausnummerierung auferlegt werden.
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachbereich 62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-4215(Maria Koslowski, Fachbereichsleiterin Geoinfomation und Liegenschaftskataster)
E-Mail: vermessungsamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haus-Nummer, Hausnummer, Hausnr., Hausnummervergabe