Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.

    Ansprechpartner

    Stadt Perleberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Großer Markt

    19348 Perleberg

    Kontakt

    Fax: 03876 781180

    Telefon Festnetz: 03876 7810

    E-Mail: buergermeister@stadt-perleberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbereich Kita und Vormundschaftswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 49

    19348 Perleberg

    Haus 6

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:30 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen A - B

      Fax: 03876 713240

      Telefon Festnetz: 03876 713179

    • Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen C - F

      Fax: 03876 713240

      Telefon Festnetz: 03876 713178

    • Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen G - N

      Telefon Festnetz: 03876 713174

      Fax: 03876 713240

    • Sachbearbeiter Sb Kita und Vormundschaftswesen O - Z

      Telefon Festnetz: 03876 713181

      Fax: 03876 713240

    Stichwörter

    Kita

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Stichwörter

    Kinderbetreuung, Kiga, Tagespflegebörse, KITA, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Krippe, Tagesvater, Tagespflegeplatz, Tagesmutter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English