Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.

    Ansprechpartner

    Stadt Lübbenau/Spreewald - Kindertagesstätten

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchplatz 1

    03222 Lübbenau (Spreewald)/Lubnjow (Błota)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen Hinweis: Grundsätzlich sind an jedem Tag Termine nach Vereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03542 85-314

    Fax: 03542 85-500

    Telefon Festnetz: 03542 85-313

    E-Mail: kita@luebbenau-spreewald.de

    Internet

    Formulare

    Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches für die Kinderbetreuung

    Bevor Sie einen Antrag auf Aufnahme in einer Kindertagesstätte stellen, kontaktieren Sie bitte frühzeitig Ihre Wunsch-Kita bzw. noch weitere Kitas in Lübbenau/Spreewald und informieren sich, ob in der entsprechenden Einrichtung noch ein freier Kitaplatz zur Verfügung steht.  Haben Sie eine Einrichtung gefunden, die freie Kapazitäten hat, wird diese Einrichtung einen Platz für Ihr Kind vormerken, sofern Sie dies wünschen. Im Anschluss kann die Antragstellung erfolgen.

    Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt (gilt auch für Hortanmeldungen):

    • ausgefüllter Antrag zur Prüfung des Rechtsanspruches für die Betreuung des Kindes in einer Kindertagesstätte 
    • Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
    • aktuelle Nachweise zu den Einkommensverhältnissen der Eltern (letzter Gehaltsnachweis, Einkommenssteuerbescheid, Nachweis zu Unterhaltszahlungen bei Alleinerziehenden, Wohngeld, ALG II, u. s. w.) 
    • ist das Kind jünger als ein Jahr (Zeitpunkt der Aufnahme) oder benötigen die Eltern eine tägliche Betreuungszeit von mehr als 6 Stunden in der Kita oder mehr als 4 Stunden im Hort, muss zusätzlich zu den oben angeführten Unterlagen folgendes erbracht werden:  Nachweis über Berufstätigkeit oder Bildungsmaßnahme mit Angaben über Arbeits- und Wegezeit notwendige Betreuung aus anderen familiären Gründen muss schriftlich begründet werden (Siehe Formular Nachweis Berufstätigkeit).

    Die genannten Unterlagen geben Sie bitte entweder direkt bei der Kita ab, in der Ihr Kind aufgenommen werden soll (die Kitaleiter reichen die Unterlagen an die Verwaltung weiter) oder schicken diese an:

    Stadt Lübbenau/Spreewald

    Kita

    Kirchplatz 1

    03222 Lübbenau/Spreewald.

    Nachweis für eine Berufstätigkeit / Bildungsmaßnahme

    Das Formular zum Nachweis einer Berufstätigkeit / Bildungsmaßnahme ist entsprechend durch den Arbeitgeber / Bildungsträger zu unterscheiben.

    Antrag auf Änderung des Vertrages zur Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten

    Dieses Formular wird bei einem Wechsel der Betreuungseinrichtung, einer Kündigung des Betreuungsvertrages und bei einer änderung der Betreuungszeit genutzt.

    Erklärung zum Einkommen zur Ermittlung des Elternbeitrages für die Betreuung in einer Kindertagesstätte

    Zur Ermittlung des Beitrages für die Betreuung in einer Kindertagesstätte ist dieses Formular auszufüllen.

    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Kiga, Krippe, Tagesmutter, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English