Kind in KiTa anmelden
Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.
Beschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:
- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.
Ansprechpartner
SB Kita
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 45 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Eichstädt, Kirche
Linien:- Bus: 814
- Bus: 812
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 09:00-12:00 Uhr Dienstag: 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03304 3932-51(Frau Forduhn)
Fax: 03304 3932-39
Telefon Festnetz: 03304 3932-31(Frau Müller)
E-Mail: franziska.mueller@oberkraemer.de
E-Mail: lena.forduhn@oberkraemer.de
Internet
Formulare
Kindertagesstätte-Antrag auf Aufnahme in eine Kindertagesstätte der Gemeinde Oberkrämer
Antrag zur Aufnahme in eine Kindertagesstätte der Gemeinde Oberkrämer
Arbeitgeberbestätigung zum Nachweis für die Kinderbetreuung
Zur Vorlage bei der Gemeinde (Fachbereich Kita) für die Aufnahme eines Kindes in eine Kita und für die Beantragung von erhöhtem Betreuungsbedarf
Elterneinkommen-Erklärung zur Aufnahme in die Kinderbetreuung
Erklärung zum Elterneinkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit
Elterneinkommen bei Selbstständigkeit-Anlage zur Erklärung
Selbstauskunft für Selbstständige und andere Personen ohne Einkommen
aus nichtselbstständiger Tätigkeit
Kita-Anmeldung-Checkliste
Benötigte Unterlagen bei Abschluss des Betreuungsvertrages
Voraussetzungen
Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.
Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.
Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.
Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.
Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.
Kosten
Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022
Stichwörter
Kiga, Krippe, Tagesmutter, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Tagespflegebörse, Kinderbetreuung, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, KITA