Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kind in KiTa anmelden

    Sie wollen ihr Kind bei einer KiTa anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder-Tagespflegestellen.

    Hinweise für Schönwalde-Glien: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schönwalde-Glien

    Sehr geehrte Eltern,

    sie haben zwei Möglichkeiten einen Antrag für einen Kindertagesstättenplatz zu stellen:

    1. Sie nutzen das Online-Portal Little Bird
      Eine Anleitung zu den 5 Schritten zum Kitaplatz finden sie „hier
    2. Sie füllen den aufgeführten Antrag aus und reichen Ihn im Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien ein. Bitte beachten Sie die im Antrag enthaltene Checkliste, um die Vollständigkeit der Angaben zu gewährleisten.


    Sehr geehrte Eltern,

    sie haben zwei Möglichkeiten einen Antrag für einen Kindertagesstättenplatz zu stellen:

    1. Sie nutzen das Online-Portal Little Bird
      Eine Anleitung zu den 5 Schritten zum Kitaplatz finden sie "hier"
    2. Sie füllen den aufgeführten Antrag aus und reichen Ihn im Rathaus der Gemeinde Schönwalde-Glien ein. Bitte beachten Sie die im Antrag enthaltene Checkliste, um die Vollständigkeit der Angaben zu gewährleisten.


    Beschreibung

    Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
    Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:

    • Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
    • Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
    • Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.

    Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.

    Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:

    • Alter
    • Entwicklungsstand
    • sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
    • Lebenssituation
    • Interessen und Bedürfnisse
    • ethnische Herkunft

    Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.

    Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

    Hinweise für Schönwalde-Glien: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schönwalde-Glien

    Antrag auf Aufnahme und Betreuung in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Schönwalde-Glien

    Checkliste zur vollständigen Abgabe der Unterlagen


    Bei der Abgabe des Antrages auf Aufnahme und Betreuung in einer der Kindertagesstätten der Gemeinde Schönwalde-Glien sind folgende Unterlagen von den Personensorgeberechtigten in Kopie einzureichen:

    - Vollständig ausgefüllter Antrag
    - Geburtsurkunde des Kindes
    - Formular „Erwerbsnachweise“


    Bei Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Gemeinde Schönwalde-Glien sind folgende Unterlagen einzureichen.


    - Formular „Ärztliche Bescheinigung“
    - Formular „Einkommenserklärung“
    - Formular „Einwilligung für Foto- und Videoaufnahmen“
    - Zustimmungserklärung E-Mail-Verkehr (erhalten Sie vom Träger)


    Bei nicht selbstständiger Arbeit

    - die letzten 3 Gehaltsnachweise/ Lohnzettel oder elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder aktueller Steuerbescheid des Finanzamtes
    - Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsforderungen
    - Renten
    -  Leistungen nach dem BaföG
    - Bescheid über Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 
    - Elterngeldbescheid


    Bei selbstständiger Arbeit

    - Gewerbeanmeldung
    - Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
    - Aktueller Steuerbescheid des Finanzamtes oder eine vorläufige Bescheinigung vom Steuerberater 

    Antrag auf Aufnahme und Betreuung in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Schönwalde-Glien

    Checkliste zur vollständigen Abgabe der Unterlagen


    Bei der Abgabe des Antrages auf Aufnahme und Betreuung in einer der Kindertagesstätten der Gemeinde Schönwalde-Glien sind folgende Unterlagen von den Personensorgeberechtigten in Kopie einzureichen:

    - Vollständig ausgefüllter Antrag
    - Geburtsurkunde des Kindes
    - Formular "Erwerbsnachweise"


    Bei Abschluss eines Betreuungsvertrages mit der Gemeinde Schönwalde-Glien sind folgende Unterlagen einzureichen.


    - Formular "Ärztliche Bescheinigung"
    - Formular "Einkommenserklärung"
    - Formular "Einwilligung für Foto- und Videoaufnahmen"
    - Zustimmungserklärung E-Mail-Verkehr (erhalten Sie vom Träger)


    Bei nicht selbstständiger Arbeit

    - die letzten 3 Gehaltsnachweise/ Lohnzettel oder elektronische Lohnsteuerbescheinigung oder aktueller Steuerbescheid des Finanzamtes
    - Unterhaltszahlungen bzw. Unterhaltsforderungen
    - Renten
    -  Leistungen nach dem BaföG
    - Bescheid über Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) 
    - Elterngeldbescheid


    Bei selbstständiger Arbeit

    - Gewerbeanmeldung
    - Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
    - Aktueller Steuerbescheid des Finanzamtes oder eine vorläufige Bescheinigung vom Steuerberater 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    örtliche Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder örtliches Jugendamt

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie der Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegepersonen. Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung oder beim Träger der Kindertageseinrichtung.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schönwalde-Glien - Schule und Kita

    Adresse

    Postanschrift

    Berliner Allee 7

    14621 Schönwalde-Glien

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 15:00 - 18:30 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnungsamt@schoenwalde-glien.de

    Telefon Festnetz: 03322 2484-10

    Fax: 03322 2484-40

    Kontaktperson

    Formulare

    Nachweis über die Erwerbstätigkeit
    Ärztliche Bescheinigung für Aufnahme Kita
    Einwilligungserklärung für Foto- und Videoaufnahmen

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2021 (von: Alhäuser, Katharina)

    Technisch geändert am 02.06.2023 (von: Alhäuser, Katharina)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Voraussetzungen

    Ein Kind, das 1 Jahr oder älter ist hat bis zu seinem 3. Geburtstag  Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in einer Kinder-Tagespflegestelle.

    Wenn beide Eltern ihr Kind nicht selbst betreuen können, können Kinder unter 1 Jahr bereits einen Anspruch auf frühkindliche Förderung haben. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn beide Eltern berufstätig sind.

    Ab dem 3. Geburtstag bis zum Schuleintritt hat das Kind Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schönwalde-Glien: Spezielle Hinweise für Gemeinde Schönwalde-Glien

    Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Schönwalde-Glien und/oder eines Platzes in einer Berliner Kindertagesstätte gemäß Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Kita-Satzung) 

    Satzung zur Erhebung und Höhe von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte der Gemeinde Schönwalde-Glien und/oder eines Platzes in einer Berliner Kindertagesstätte gemäß Staatsvertrag zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Kita-Satzung) 

    Verfahrensablauf

    Eltern sollten sich rechtzeitig bei der zuständigen Stelle informieren, ob es freie Betreuungsplätze gibt.

    Der persönliche Kontakt bzw. das persönliche Kennenlernen zwischen Ihnen und der KiTa ist sinnvoll und in der Regel auch möglich. Viele Einrichtungen bieten vor einer Anmeldung ein Kennenlernen ihrer Einrichtung an.

    Nach der Anmeldung werden die vorhandenen Plätze nach den örtlich vorgegebenen Regeln vergeben.

    Kosten

    Die Höhe Ihrer Kosten richten sich unter anderem nach Ihrem Einkommen, der Haushaltsgröße und vom Betreuungsumfang.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Kinder und Bildung Bremen am 05.08.2022

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 02.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hort, KITA, Tagespflegeplatz, Tagesvater, Tagespflegebörse, Vermittlung von Tagespflegeplätzen, Kinderbetreuung, Tagesmutter, Krippe, Kiga

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)