Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Prenzlauer Straße 8

    17326 Brüssow

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 039742 86031

    E-Mail: m.gross@amt-bruessow.de

    Kontaktperson

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: giropay

    Stichwörter

    Steuern

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundesteuermarke, Hund anmelden, Hundesteuer, Hundehaltung, Haustier

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de