Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    FG Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Prenzlauer Allee 7

    17268 Templin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Aufzug über den Hof erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr

    Internet

    Stichwörter

    Finanzbuchhaltung, Finanzen, Finanzwesen

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Prenzlauer Allee 7

    17268 Templin

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Aufzug über den Hof erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    • Herr Tempel (Sachbearbeiter)

      Telefon Festnetz: +49 3987 2030-119

    Internet

    Stichwörter

    Abgaben, Steuern

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hundehaltung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English