Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
FG Finanzverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Aufzug über den Hof erreichbar.
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr
Internet
Stichwörter
Finanzbuchhaltung, Finanzen, Finanzwesen
Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Aufzug über den Hof erreichbar.
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr
Kontaktperson
Herr Tempel (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-119
Internet
Stichwörter
Abgaben, Steuern
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundehaltung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Haustier