Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bereich Steuern / Abgaben und Versicherung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag   08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033741 697-29
E-Mail: steuern@niedergoersdorf.de
Bankverbindung
Gemeinde Niedergörsdorf
Empfänger: Gemeinde Niedergörsdorf
IBAN: DE82 1203 0000 1009 8144 41
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Gemeinde Niedergörsdorf
Empfänger: Gemeinde Niedergörsdorf
IBAN: DE29 1606 2008 0111 0632 00
BIC: GENODEF1LUK
Bankinstitut: VR-Bank Fläming-Elsterland eG
Gemeinde Niedergörsdorf
Empfänger: Gemeinde Niedergörsdorf
IBAN: DE38 1605 0000 3631 0227 93
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Gemeinde Niedergörsdorf
Empfänger: Gemeinde Niedergörsdorf
IBAN: DE61 1207 0000 0482 3159 00
BIC: DEUTDEBB160
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke