Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag (ohne Termin) 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag (nur mit Termin) 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: finanzen@ludwigsfelde.de
Formulare
Hundeabmeldung
Zustellvollmacht
Hundesteuerermäßigung
Adressänderung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke