Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Finanzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    14974 Ludwigsfelde

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag (ohne Termin) 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag (nur mit Termin) 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Frau Boddin

      Telefon Festnetz: 03378 827-160

    • Frau Braun

      Telefon Festnetz: 03378 827-174

    Formulare

    Hundeabmeldung
    Hundesteuerermäßigung
    Zustellvollmacht
    Adressänderung

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuermarke, Hundesteuer, Hundehaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de