Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
SG Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr  Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Spremberg/Grodk: Hundesteuer Festsetzung
- Örtliche Hundesteuersatzungveröffentlicht am 19.04.2013 im Amtsblatt 08/2013
- Örtliche Hundesteuersatzungveröffentlicht am 19.04.2013 im Amtsblatt 08/2013
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Weitere Informationen
Hinweise für Spremberg/Grodk: Hundesteuer Festsetzung
- Anmeldung von HundenIm Zusammenhang mit der Hundesteuer möchten wir auf Informationen und den Online-Antrag über die Anmeldung ihres Hundes bzw. ihrer Hunde verweisen.
- Abmeldung von HundenIm Zusammenhang mit der Hundesteuer möchten wir auf Informationen und den Online-Antrag über die Abmeldung ihres Hundes bzw. ihrer Hunde verweisen.
- Abmeldung von HundenIm Zusammenhang mit der Hundesteuer möchten wir auf Informationen und den Online-Antrag über die Abmeldung ihres Hundes bzw. ihrer Hunde verweisen.
- Anmeldung von HundenIm Zusammenhang mit der Hundesteuer möchten wir auf Informationen und den Online-Antrag über die Anmeldung ihres Hundes bzw. ihrer Hunde verweisen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke