Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    SG Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    03130 Spremberg/Grodk

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Hundesteuer Festsetzung

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spremberg/Grodk: Hundesteuer Festsetzung

    • Anmeldung von Hunden
      Im Zusammenhang mit der Hundesteuer möchten wir auf Informationen und den Online-Antrag über die Anmeldung ihres Hundes bzw. ihrer Hunde verweisen.
    • Abmeldung von Hunden
      Im Zusammenhang mit der Hundesteuer möchten wir auf Informationen und den Online-Antrag über die Abmeldung ihres Hundes bzw. ihrer Hunde verweisen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hundeanmeldung, Haustier, Hundesteuermarke, Hund anmelden, Hundehaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de