Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Team Steuern
Adresse
Postanschrift
Promenade 9
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Öffnungszeiten
Dienstag * 09:00 - 12:00 Uhr * 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag * 09:00 - 12:00 Uhr * 14:00 - 16:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung!
Kontakt
Stichwörter
Steuern
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundesteuer, Hundeanmeldung, Haustier, Hundesteuermarke, Hund anmelden, Hundehaltung