Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Team Steuern

    Adresse

    Postanschrift

    Promenade 9

    03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)

    Öffnungszeiten

    Dienstag * 09:00 - 12:00 Uhr * 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag * 09:00 - 12:00 Uhr * 14:00 - 16:00 Uhr Weitere Termine nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03562 989-0

    Fax: 03562 989-202

    E-Mail: steuern@forst-lausitz.de

    Stichwörter

    Steuern

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hundeanmeldung, Haustier, Hundesteuermarke, Hund anmelden, Hundehaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de