Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfstraße 52a

    19339 Kletzke

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Gesonderte Termine nach Vereinbarung. Für das Einwohnermeldeamt wird weiterhin um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Wir bitten Sie, den Termin per Mail unter meldestelle@gemeinde-plattenburg.de oder telefonisch unter der Nr.038796-59914 zu vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 038796 599-17

    E-Mail: steuern@gemeinde-plattenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2022

    Stichwörter

    Hundesteuer, Hundeanmeldung, Haustier, Hundesteuermarke, Hund anmelden, Hundehaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English