Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Gesonderte Termine nach Vereinbarung. Für das Einwohnermeldeamt wird weiterhin um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten, um längere Wartezeiten zu vermeiden. Wir bitten Sie, den Termin per Mail unter meldestelle@gemeinde-plattenburg.de oder telefonisch unter der Nr.038796-59914 zu vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: 038796 599-17
E-Mail: steuern@gemeinde-plattenburg.de
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundesteuer, Hundeanmeldung, Haustier, Hundesteuermarke, Hund anmelden, Hundehaltung