Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wiesenburg/Mark - Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 1

    14827 Wiesenburg/Mark

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033849 7980

    E-Mail: gemeinde@wiesenburgmark.de

    Kontaktperson

    • Frau Kornelia Feldmann (Kämmerin)

    Bankverbindung

    Gemeinde Wiesenburg/Mark

    Empfänger: Gemeinde Wiesenburg/Mark

    IBAN: DE72 1605 0000 3655 0537 37

    BIC: WELADED1PMB

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuermarke, Hundesteuer, Hundehaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de