Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Eisenbahnstraße 13-14

    14542 Werder (Havel)

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Werder (Havel) - Post
      Linie:
      • Bus: Linie 607, Linie 630, Linie 631, Linie 633, Linie 634, Linie 635, Linie 641, Linie E30

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - geschlossen Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag - 07:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03327 44385

    Telefon Festnetz: 03327 783129

    E-Mail: steuern@werder-havel.de

    Internet

    Stichwörter

    Finanzen, Finanzwesen, Steuern

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hundehaltung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English