Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Di.: 09.00 – 11.30 und 13.00 – 18.00 Uhr Do.: 13.00 – 15.30 Uhr Fr.: 09.00 – 11.30 Uhr
Bankverbindung
Stadtverwaltung Bad Belzig
Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig
IBAN: DE20 1605 0000 3651 0204 43
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stadtverwaltung Bad Belzig
Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig
IBAN: DE37 1203 0000 0000 4675 89
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haustier, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Hundeanmeldung, Hundehaltung