Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Steuern
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Parkplatz Wässering
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereiches:                                                 Dienstag von 9-12 und 13-18 Uhr Donnerstag von 9-12 und 13-16 Uhr  Hinweis: Bitte beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice und die Online-Terminvergabe.
Kontakt
Stichwörter
Gewerbesteuer, Grundstückssteuer, Hundesteuer, Steuerbescheid
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke