Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Fachgebiet 2 - Finanzen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Erdgeschosskann barrierefrei erreicht werden. Hier befndet sich auch das EInwohnermeldeamt.
Es sind mehrere Parkplätze vorhanden sowie eine E-Ladesäule.
Öffnungszeiten
Montag 8:00 - 12:00 Uhr Dienstag 8:00- 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnertag 8:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Haustier, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Hundeanmeldung, Hundehaltung