Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Gemeindesteuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Rudolf-Breitscheid-Straße 23

    15569 Woltersdorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr (1. Di. im Monat bis 19:00 Uhr) Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03362 586921

    Fax: 03362 5869-49

    Telefon Festnetz: 03362 586923

    E-Mail: kaemmerei@gemeinde-woltersdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hundehaltung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English