Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Storkow (Mark) - Steuern & Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Parkplätze auf dem Hof
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: öffentlicher Parkplatz / Bushaltestelle
Anzahl: 30
Gebühren: nein
Parkplatz: Parkplätze auf dem Hof
Anzahl: 17
Gebühren: nein
ÖPNV
Bus: Linie 405
Bus: Linie 407
Bus: Linie 406
Bus: Linie 435
Regionalbahn
Regionalbahn: RB36
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Allgemeine  Sprechzeiten Fachämter Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr Montag und Mittwoch, sowie zu anderen Zeiten, nach Vereinbarung.
Stichwörter
Abgaben, Buchhaltung, Geschäftsbuchhaltung, Steuern
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke