Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Beeskow - Fachbereich II
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch Termine nach Vereinbarung.
Kontakt
Fax: 03366 42212
Telefon Festnetz: 03366 4220
E-Mail: kasse@beeskow.de
E-Mail: personal@beeskow.de
E-Mail: edv@beeskow.de
E-Mail: vollstreckung@beeskow.de
E-Mail: liegenschaften@beeskow.de
E-Mail: klimaschutz@beeskow.de
E-Mail: kitaschulen@beeskow.de
E-Mail: stadtinformation@beeskow.de
E-Mail: finanzen@beeskow.de
E-Mail: steuern@beeskow.de
Kontaktperson
Frau Riedel
Postanschrift
Berliner Straße 30
15848 Beeskow
Fax: 03366 42213
Telefon Festnetz: 03366 42221
E-Mail: steuern@beeskow.de
Internet
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundehaltung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Haustier