Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Kommunalabgaben
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: geschlossen Dienstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr Freitag: 09:00-11:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03574 488-230(Frau Brecl)
Telefon Festnetz: 03574 488-226(Frau Sanne)
E-Mail: steuern@lauchhammer.de
Formulare
Hundesteuersatzung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke