Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Steuern/Versicherung/Datenschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
Telefon Festnetz: +49 3303 290-115
Fax: +49 3303 290-200
E-Mail: steuer@birkenwerder.de
Kontaktperson
Frau Wendel
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: wendel@birkenwerder.de
Frau Priebe
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: d.priebe@birkenwerder.de
Internet
Formulare
Hundesteuer
Hundesteuer An-/Abmeldung in der Gemeinde Birkenwerder
Hundesteuer-DSGVO
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuermarke, Hundesteuer, Hundehaltung