Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: im Hinterhof
Gebühren: nein
Rüdersdorf, Marktplatz
Bus: 951
Bus: 950
Straßenbahn: 88
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke