Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienst
Hundesteuer Festsetzung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Hinweise für Petershagen/Eggersdorf: Steuerliche An-, Ab-oder Ummeldung eines Hundes
Für die steuerliche An-, Ab-oder Ummeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte unser Online-Formular! Dort können Sie alle erforderlichen Angaben bequem eintragen und die notwendigen Schritte durchführen. Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde gerne zur Verfügung.
Tel: 03341 / 41 49 404
Tel: 03341 / 41 49 405
Fax: 03341 / 41 49 99
E-mail: kaemmerei@petershagen-eggersdorf.de
Ansprechpartner
Für Petershagen/Eggersdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Kosten
Hinweise für Petershagen/Eggersdorf: Steuerliche An-, Ab-oder Ummeldung eines Hundes
Die Steuer beträgt jährlich:
1. für den ersten Hund 50,00 Euro
2. für den zweiten Hund 90,00 Euro
3. für jeden weiteren Hund 130,00 Euro
4. für gefährliche Hunde je Hund 650,00 Euro
Weitere Informationen zu den jeweiligen Steursätze und steuerlichen Regelungen finden Sie in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf:
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke