Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    Hundesteuer Festsetzung

    ID: L100041_118309494

    Beschreibung

    Steuerliche An-, Ab- oder Ummeldung

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 15.08.2024 (von: Salzwedel, Mike)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Kärger, Carolin)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    zuständige Stelle

    Hinweise für Petershagen/Eggersdorf: Steuerliche An-, Ab-oder Ummeldung eines Hundes

    Für die steuerliche An-, Ab-oder Ummeldung Ihres Hundes nutzen Sie bitte unser Online-Formular! Dort können Sie alle erforderlichen Angaben bequem eintragen und die notwendigen Schritte durchführen. Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde gerne zur Verfügung.

    Tel: 03341 / 41 49 404

    Tel: 03341 / 41 49 405

    Fax: 03341 / 41 49 99

    E-mail: kaemmerei@petershagen-eggersdorf.de

    Ansprechpartner

    Für Petershagen/Eggersdorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Petershagen/Eggersdorf: Steuerliche An-, Ab-oder Ummeldung eines Hundes

    Die Steuer beträgt jährlich:

    1. für den ersten Hund 50,00 Euro

    2. für den zweiten Hund 90,00 Euro

    3. für jeden weiteren Hund 130,00 Euro

    4. für gefährliche Hunde je Hund 650,00 Euro

    Weitere Informationen zu den jeweiligen Steursätze und steuerlichen Regelungen finden Sie in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Petershagen/Eggersdorf:

    Hundesteuersatzung.pdf (doppeldorf.de)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)