Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rathenow: Hundesteuer Festsetzung - Rathenow

    Besteuert wird das Halten von Hunden zu persönlichen Zwecken. Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner. Auf Antrag können Steuerbefreiungen für z.B. Blindenhunde gewährt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Str. 15

    14712 Rathenow

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Eingang über den Besucherparkplatz (Zufahrt über Puschkinstraße)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03385 596-355

    Fax: 03385 596-6380

    E-Mail: steuern@stadt-rathenow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hundesteuer Abmeldung
    Hundesteuersatzung der Stadt Rathenow
    Einzugsermächtigung
    Hundesteuer Anmeldung

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rathenow: Hundesteuer Festsetzung - Rathenow

    An- und Abmeldeformular

    Impfausweis

    Kaufvertrag

    evtl. Bescheinigung des Tierarztes über Tod des Hundes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rathenow: Hundesteuer Festsetzung - Rathenow

    Hundesteuersatzung Rathenow

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Rathenow: Hundesteuer Festsetzung - Rathenow

    für eine Ersatzhundemarke: 1,30 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuermarke, Hundesteuer, Hundehaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de