Hundesteuer Festsetzung
Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Brieselang - Kämmerei
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach telef. Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Klos
Gemeinde Brieselang - Steuern
Beschreibung
Bearbeitung von Angelegenheiten bezüglich:
- Erhebung der Hunde-, Gewerbe-, Grund- und Zweitwohnungssteuer
- Löschungsbewilligungen und steuerliche Unbedenklichkeitserklärungen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
nur nach telef. Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Klos
Herr Alexander Gimmel
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundehaltung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Haustier