Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Plessa: Hundesteuer

    Nähere Informationen erhalten Sie in der Satzung der jeweiligen Gemeinde, welche unter folgendem Link abrufbar ist:

    Satzungen Amt Plessa

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amt Plessa - Steuern, Liegenschaften, Gewässerunterhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Steinweg 6

    04928 Plessa

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 4  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. geschlossen Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Kosten

    Hinweise für Plessa: Hundesteuer

    Steuer ab 30.00 EUR bis 276.00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuermarke, Hundesteuer, Hundehaltung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de