Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)

    Die Landeshauptstadt Potsdam besteuert das Halten von Hunden im Stadtgebiet Potsdam.

    Die Besteuerung richtet sich nach der Anzahl und ggf. nach den rassespezifischen Merkmalen der / des gehaltenen Hunde/s.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Potsdam - 1162 Arbeitsgruppe Veranlagungen

    Beschreibung

    Veranlagung der kommunalen Steuern, wie Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer und Übernachtungsteuer einschließlich der hierzu eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahren.

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Edisonallee 5-9

    14473 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Alt Nowawes (200 Meter): Tram 94+99 sowie Bus 694 Wiesenstraße/Lotte-Pulewka-Straße (150 Meter): Bus 694 S-Bahnhof Babelsberg (750 Meter): S7

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Landeshauptstadt Potsdam - 116 Bereich Steuern

    Beschreibung

    Durch diesen Bereich werden u. a. die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer und Übernachtungsteuer festgesetzt. Beratungs- und Koordinierungsaufgaben nimmt der Bereich für die Fälle wahr, in welchen die Landeshauptstadt selber Steuerpflichtige ist.

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Ebert-Straße 79/81

    14469 Potsdam

    Hausanschrift

    Edisonallee 5-9

    14473 Potsdam

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 2891434

    Fax: 0331 289841420

    Internet

    Formulare

    Weitere Informationen

    Ein ebenerdig erreichbarer Fahrstuhl steht unseren Besuchern zur Verfügung.

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)

    Hundesteueranmeldung

    • Formular Hundesteuer - Anmeldung
    • Kopie des Impfausweises hinsichtlich Besitzer, Beschreibung des Tieres und Kennzeichnung des Tieres
    • Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungs-, Überlassungsvertrag, Abgabebescheinigung des Tierheims, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde z. B. den Steuerbescheid) in Kopie

    Hundesteuerummeldung

    Sind Sie als Hundehalter umgezogen ist ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben notwendig:

    • Name, Vorname des Hundehalters
    • alte Anschrift
    • neue Anschrift
    • Kassenzeichen

    Hundesteuerabmeldung

    • Formular Hundesteuer - Abmeldung
    • Rückgabe der Hundesteuermarke
    • Nachweis über die Abgabe des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag usw.) in Kopie
    • bei Tod des Hundes eine tierärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung des Krematoriums (in Kopie)

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)

    Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund / seine Hunde innerhalb von 2 Wochen, schriftlich im Bereich Steuern an-/ abzumelden.

    Beginn und Ende der Steuerpflicht:
    Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes im Haushalt folgt und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund den Haushalt endgültig verlässt.

    Fälligkeit:
    Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.

    Alternativ kann die steuerpflichtige Person eine jährliche Zahlungsweise beantragen, welche einen Monat nach Zugang des Bescheides fällig ist.

    Kosten

    Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)

    Die Anmeldung der Hundesteuer ist gebührenfrei!

    Die Hundesteuer beträgt für das Kalenderjahr:

    • 108,00 Euro - für den ersten Hund
    • 144,00 Euro - für den zweiten Hund
    • 192,00 Euro - für den dritten und jeden weiteren Hund
    • 648,00 Euro - für gefährliche Hunde

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)

    Von der Steuer befreit sind z. B. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von hilflosen Personen dienen.

    Von der Steuer ermäßigt sind z.B. Hunde, welche der Bewachung von einzelstehenden Gebäuden dienen oder von Personen mit geringem Einkommen gehalten werden.

    In beiden Fällen ist die Landeshauptstadt Potsdam schriftlich über diese Umstände zu informieren.

    Ausführliche Informationen können Sie den entsprechenden Merkblättern zur Befreiung bzw. Ermäßigung entnehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Stichwörter

    Hundehaltung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Haustier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English