Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)
Die Landeshauptstadt Potsdam besteuert das Halten von Hunden im Stadtgebiet Potsdam.
Die Besteuerung richtet sich nach der Anzahl und ggf. nach den rassespezifischen Merkmalen der / des gehaltenen Hunde/s.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Potsdam - 1162 Arbeitsgruppe Veranlagungen
Beschreibung
Veranlagung der kommunalen Steuern, wie Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer und Übernachtungsteuer einschließlich der hierzu eingeleiteten Rechtsbehelfsverfahren.
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Fax: 0331 289841420
Kontaktperson
Frau Müller
Herr Senst
Frau Schenk
Frau Dähne
Herr Wulf
Internet
Formulare
Hundesteuer (Abmeldung) - Formular
Hundesteuerermäßigung - Merkblatt
Hundesteuer (Anmeldung) - Merkblatt
Hundesteuerbefreiung - Merkblatt
Hundesteuer (Abmeldung) - Merkblatt
Hundesteuer (Anmeldung) - Formular
Weitere Informationen
Landeshauptstadt Potsdam - 116 Bereich Steuern
Beschreibung
Durch diesen Bereich werden u. a. die kommunalen Steuern wie die Gewerbesteuer, Grundsteuer, Hundesteuer, Zweitwohnungsteuer, Vergnügungssteuer und Übernachtungsteuer festgesetzt. Beratungs- und Koordinierungsaufgaben nimmt der Bereich für die Fälle wahr, in welchen die Landeshauptstadt selber Steuerpflichtige ist.
Adresse
Postanschrift
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0331 2891434
Fax: 0331 289841420
Internet
Formulare
Hundesteuerbefreiung - Merkblatt
Hundesteuer (Abmeldung) - Merkblatt
Hundesteuer (Anmeldung) - Formular
Hundesteuer (Abmeldung) - Formular
Hundesteuer (Anmeldung) - Merkblatt
Hundesteuerermäßigung - Merkblatt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)
Hundesteueranmeldung
- Formular Hundesteuer - Anmeldung
- Kopie des Impfausweises hinsichtlich Besitzer, Beschreibung des Tieres und Kennzeichnung des Tieres
- Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf-, Schenkungs-, Überlassungsvertrag, Abgabebescheinigung des Tierheims, bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde z. B. den Steuerbescheid) in Kopie
Hundesteuerummeldung
Sind Sie als Hundehalter umgezogen ist ein formloses Schreiben mit folgenden Angaben notwendig:
- Name, Vorname des Hundehalters
- alte Anschrift
- neue Anschrift
- Kassenzeichen
Hundesteuerabmeldung
- Formular Hundesteuer - Abmeldung
- Rückgabe der Hundesteuermarke
- Nachweis über die Abgabe des Hundes (z. B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag, Tierabgabevertrag usw.) in Kopie
- bei Tod des Hundes eine tierärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung des Krematoriums (in Kopie)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund / seine Hunde innerhalb von 2 Wochen, schriftlich im Bereich Steuern an-/ abzumelden.
Beginn und Ende der Steuerpflicht:
Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. des Kalendermonats, der auf die Aufnahme des Hundes im Haushalt folgt und endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund den Haushalt endgültig verlässt.
Fälligkeit:
Die Steuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und ist vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig.
Alternativ kann die steuerpflichtige Person eine jährliche Zahlungsweise beantragen, welche einen Monat nach Zugang des Bescheides fällig ist.
Kosten
Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)
Die Anmeldung der Hundesteuer ist gebührenfrei!
Die Hundesteuer beträgt für das Kalenderjahr:
- 108,00 Euro - für den ersten Hund
- 144,00 Euro - für den zweiten Hund
- 192,00 Euro - für den dritten und jeden weiteren Hund
- 648,00 Euro - für gefährliche Hunde
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Hinweise für Potsdam: Hundesteuer (IES:Potsdam)
Von der Steuer befreit sind z. B. Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe von hilflosen Personen dienen.
Von der Steuer ermäßigt sind z.B. Hunde, welche der Bewachung von einzelstehenden Gebäuden dienen oder von Personen mit geringem Einkommen gehalten werden.
In beiden Fällen ist die Landeshauptstadt Potsdam schriftlich über diese Umstände zu informieren.
Ausführliche Informationen können Sie den entsprechenden Merkblättern zur Befreiung bzw. Ermäßigung entnehmen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundehaltung, Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hund anmelden, Hundesteuermarke, Haustier