Hundesteuer Festsetzung

    Hundesteuer Festsetzung

    Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?

    Beschreibung

    Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung

    Bereich Steuern

    Telefon: 0355 612-2278

    E-Mail: hundesteuer@cottbus.de

    Bereich Steuern

    Telefon: 0355 612-2278

    E-Mail: hundesteuer@cottbus.de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 20 - Finanzmanagement

    Adresse

    Postanschrift

    Neumarkt 5

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Stadtkasse  - Möglichkeit der Bareinzahlung : Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 17:30 Uhr Steuerliche Angelegenheiten Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2215(Petra Ramsch, Fachbereichsleiterin Finanzmanagement)

    Fax: +49 355 612-132204

    E-Mail: kaemmerei@cottbus.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Cottbus/Chóśebuz

    Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz

    IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21

    BIC: WELADED1CBN

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2018 (von: Bogacz, Gabriele)

    Technisch geändert am 15.02.2024 (von: Fichtner, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung

    1. Hundesteueranmeldung 

    Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
    •    Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
    •    ggf. Impfausweis 
    •    Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
    •    Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen bei Beantragung einer Steuerbefreiung/Ermäßigung
    •    bei Jagdausübungsberechtigten: Nachweis der Jagdausübungsberechtigung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz und Nachweis der Brauchbarkeitsprüfung
    •    bei Hunden aus dem Tierheim der Stadt Cottbus/Chóśebuz.  = Überlassungsvertrag vom Tierheim      

    2. Hundesteuerabmeldung 

    Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder persönlich im Fachbereich Finanzmanagement erfolgen. Die Steuerpflicht endet dann zum Ende des Kalendermonats, in dem der Hund abgegeben wurde oder verstorben ist. Gleiches gilt bei einem Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz. 

    Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen:
    •   Hundesteuermarke
    •   Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
    •   Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
    •   gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung

    1. Hundesteueranmeldung 

    Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
        Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
        ggf. Impfausweis 
        Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
        Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen bei Beantragung einer Steuerbefreiung/Ermäßigung
        bei Jagdausübungsberechtigten: Nachweis der Jagdausübungsberechtigung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz und Nachweis der Brauchbarkeitsprüfung
        bei Hunden aus dem Tierheim der Stadt Cottbus/Chóśebuz.  = Überlassungsvertrag vom Tierheim      

    2. Hundesteuerabmeldung 

    Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder persönlich im Fachbereich Finanzmanagement erfolgen. Die Steuerpflicht endet dann zum Ende des Kalendermonats, in dem der Hund abgegeben wurde oder verstorben ist. Gleiches gilt bei einem Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz. 

    Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen:
       Hundesteuermarke
       Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
       Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
       gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

    Fristen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung

    Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen, nach dem er aufgenommen wurde, angemeldet werden. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der auf die Aufnahme folgt.

    Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen, nach dem er aufgenommen wurde, angemeldet werden. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der auf die Aufnahme folgt.

    Kosten

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung

    Steuersätze pro Jahr:

    • erster Hund 72,- €
    • jeder weitere Hund 108,- € 
    • gefährliche Hunde 270,- €  je Hund

    In bestimmten Einzelfällen können Steuerermäßigungen oder -befreiungen gelten. 

    Bei Verlust der Hundesteuermarke kann gegen ein Entgelt eine neue Marke beim Fachbereich Finanzmanagement erworben werden.

    Steuersätze pro Jahr:

    • erster Hund 72,- €
    • jeder weitere Hund 108,- € 
    • gefährliche Hunde 270,- €  je Hund

    In bestimmten Einzelfällen können Steuerermäßigungen oder -befreiungen gelten. 

    Bei Verlust der Hundesteuermarke kann gegen ein Entgelt eine neue Marke beim Fachbereich Finanzmanagement erworben werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 30.08.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)