Hundesteuer Festsetzung
Wer ist für die Festsetzung der Hundesteuer zuständig?
Beschreibung
Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die zuständige Stelle.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung
Bereich Steuern
Telefon: 0355 612-2278
E-Mail: hundesteuer@cottbus.de
Bereich Steuern
Telefon: 0355 612-2278
E-Mail: hundesteuer@cottbus.de
Ansprechpartner
Fachbereich 20 - Finanzmanagement
Adresse
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Öffnungszeiten
Stadtkasse  - Möglichkeit der Bareinzahlung : Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 17:30 Uhr Steuerliche Angelegenheiten Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-2215(Petra Ramsch, Fachbereichsleiterin Finanzmanagement)
Fax: +49 355 612-132204
E-Mail: kaemmerei@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat
Hundesteuer Anmeldung
Hundesteuer Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung
Hundesteuer Abmeldung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung
1. Hundesteueranmeldung
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
• Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
• ggf. Impfausweis
• Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
• Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen bei Beantragung einer Steuerbefreiung/Ermäßigung
• bei Jagdausübungsberechtigten: Nachweis der Jagdausübungsberechtigung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz und Nachweis der Brauchbarkeitsprüfung
• bei Hunden aus dem Tierheim der Stadt Cottbus/Chóśebuz. = Überlassungsvertrag vom Tierheim
2. Hundesteuerabmeldung
Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder persönlich im Fachbereich Finanzmanagement erfolgen. Die Steuerpflicht endet dann zum Ende des Kalendermonats, in dem der Hund abgegeben wurde oder verstorben ist. Gleiches gilt bei einem Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz.
Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen:
• Hundesteuermarke
• Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
• Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
• gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung
1. Hundesteueranmeldung
Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung mitzubringen:
Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
ggf. Impfausweis
Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen bei Beantragung einer Steuerbefreiung/Ermäßigung
bei Jagdausübungsberechtigten: Nachweis der Jagdausübungsberechtigung in der Stadt Cottbus/Chóśebuz und Nachweis der Brauchbarkeitsprüfung
bei Hunden aus dem Tierheim der Stadt Cottbus/Chóśebuz. = Überlassungsvertrag vom Tierheim
2. Hundesteuerabmeldung
Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von 2 Wochen schriftlich oder persönlich im Fachbereich Finanzmanagement erfolgen. Die Steuerpflicht endet dann zum Ende des Kalendermonats, in dem der Hund abgegeben wurde oder verstorben ist. Gleiches gilt bei einem Wegzug aus Cottbus/Chóśebuz.
Folgende Unterlagen sind zur Abmeldung mitzubringen:
Hundesteuermarke
Kaufvertrag bzw. Überlassungsvertrag
Personaldokument bzw. Vollmacht des Hundehalters
gegebenenfalls tierärztliche Bescheinigung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung
Verfahrensablauf
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Fristen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung
Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen, nach dem er aufgenommen wurde, angemeldet werden. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der auf die Aufnahme folgt.
Ein Hund muss innerhalb von zwei Wochen, nach dem er aufgenommen wurde, angemeldet werden. Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Kalendermonats der auf die Aufnahme folgt.
Kosten
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Hundesteuer Anmeldung und Abmeldung
Steuersätze pro Jahr:
- erster Hund 72,- €
- jeder weitere Hund 108,- €
- gefährliche Hunde 270,- € je Hund
In bestimmten Einzelfällen können Steuerermäßigungen oder -befreiungen gelten.
Bei Verlust der Hundesteuermarke kann gegen ein Entgelt eine neue Marke beim Fachbereich Finanzmanagement erworben werden.
Steuersätze pro Jahr:
- erster Hund 72,- €
- jeder weitere Hund 108,- €
- gefährliche Hunde 270,- € je Hund
In bestimmten Einzelfällen können Steuerermäßigungen oder -befreiungen gelten.
Bei Verlust der Hundesteuermarke kann gegen ein Entgelt eine neue Marke beim Fachbereich Finanzmanagement erworben werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Hundeanmeldung, Hundehaltung, Hund anmelden, Haustier, Hundesteuer, Hundesteuermarke