Wohnsitz Änderung
Informationen zum Anmelden am neuen Wohnort bei Umzug
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Ansprechpartner
Abteilung Ordnung/Kita/Schulen, Bereich Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
Bus: 854
Bus: 845
Bus: 837
Bus: 836
Bus: 833
Bus: 841
Bus: 835
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.
Öffnungszeiten
Mo. geschlossen Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Fr. geschlossen Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 03306 751-304
Telefon Festnetz: 03306 751-305
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Überweisung, Girocard
Bankverbindung
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00
BIC: BEVODEBB
Bankinstitut: Berliner Volksbank
Amt Gransee und Gemeinden
Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden
IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Stichwörter
Burkundung, Pass, Personalausweis, Einwohnermeldeamt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung