Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Änderung

    Informationen zum Anmelden am neuen Wohnort bei Umzug

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt

    Telefon: 0355 612- 2070

    Telefon: 0355 612- 2070

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadtbüro

    Beschreibung

    Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
    Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
    0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Technisches Rathaus, Karl-Marx-Str. 67

    03044 Cottbus/Chóśebuz

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 13:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminverinbarung, nachmittags auch ohne Terminvereinbarung möglich) Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Freitag 08:30 -12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) Hinweis: Möglichkeiten zur Terminvereinbarung im Internet unter "Terminvereinbarung für ihren Besuch im Stadtbüro" über unseren Telefonservice 0355 6123333 per E-Mail mit der Angabe der Rückruftelefonnummer an stadtbuero@cottbus.de über den „ Terminbriefkasten " vor Ort - durch Ausfüllen des Terminformulars

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)

    Telefon Festnetz: +49 355 612-2070(Stadtbüro)

    E-Mail: stadtbuero@cottbus.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 30.11.2018 (von: Bogacz, Gabriele)

    Technisch geändert am 05.09.2024 (von: Fichtner, Sylvia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt

    • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
    • gegebenenfalls Vorsorgevollmacht
    • in besonderen Ausnahmefällen Vollmacht
      • Hinweise und ein Formular ist gesondert auf unserer Internetseite unter "Allgemeine Vollmacht und Vorsorgevollmacht" hinterlegt 
    • Mitwirkung des Wohnungsgebers durch Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung
      • weitere Informationen dazu unter "Allgemeine Hinweise"
    • Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
    • gegebenenfalls Vorsorgevollmacht
    • in besonderen Ausnahmefällen Vollmacht
      • Hinweise und ein Formular ist gesondert auf unserer Internetseite unter "Allgemeine Vollmacht und Vorsorgevollmacht" hinterlegt 
    • Mitwirkung des Wohnungsgebers durch Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung
      • weitere Informationen dazu unter "Allgemeine Hinweise"

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

    Fristen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt

    Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.

    Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt

    • Familienumzug
      • Zieht eine Familie um, können alle Familienmitglieder von einer volljährigen Person unter Vorlage der gültigen Personaldokumente umgemeldet werden.
         
    • Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers seit dem 01.11.2015
      • Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
      • Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
      • Erfolgt die Übermittlung elektronisch an die Meldebehörde, erhält die meldepflichtige Person vom Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal zur Nutzung bei der Anmeldung.
    • Familienumzug
      • Zieht eine Familie um, können alle Familienmitglieder von einer volljährigen Person unter Vorlage der gültigen Personaldokumente umgemeldet werden.
         
    • Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers seit dem 01.11.2015
      • Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
      • Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
      • Erfolgt die Übermittlung elektronisch an die Meldebehörde, erhält die meldepflichtige Person vom Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal zur Nutzung bei der Anmeldung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Anmeldung - JVA

      Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Anmeldung - Meldung ohne festen Wohnsitz - ofW

      Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Anmeldung - Pflegeheime / Krankenhäuser / andere Einrichtungen und durch Pfleger / Betreuer

      Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Bestimmung der Hauptwohnung / quantitative Berechnung

      Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Dokumentenfälschungen - Prüfung von Personaldokumenten

      Gültigkeitsgebiet

      Brandenburg

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe

      Version

      Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

      Technisch geändert am 30.12.2022 (von: Schulze, Ralf)

      Stichwörter

      Ummeldung, KFZ Ummeldung

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

      Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)

      Metainformation