Wohnsitz Änderung
Informationen zum Anmelden am neuen Wohnort bei Umzug
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt
Telefon: 0355 612- 2070
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Ansprechpartner
Stadtbüro
Beschreibung
Elektronischer Informationsdienst des Stadtbüros
Unser elektronische Informationsdienst steht Ihnen unter der Telefonnummer
0355 612 - 2070 zur Verfügung. Die am häufigsten gestellten Fragen zu unserem Leistungsangebot, die Voraussetzungen, erforderliche Unterlagen und die Höhe der Gebühren werden beantwortet und die aktuellsten Veränderungen bzw. Hinweise angesagt.
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3333(Hotline)
E-Mail: stadtbuero@cottbus.de
Internet
Formulare
Information für Wohnungsgeber
Anmeldung bei Ortsumzug
Wohnungsgeberbestätigung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt
- Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde
- gegebenenfalls Vorsorgevollmacht
- in besonderen Ausnahmefällen Vollmacht
- Hinweise und ein Formular ist gesondert auf unserer Internetseite unter "Allgemeine Vollmacht und Vorsorgevollmacht" hinterlegt
- Mitwirkung des Wohnungsgebers durch Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung
- weitere Informationen dazu unter "Allgemeine Hinweise"
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Fristen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt
- Familienumzug
- Zieht eine Familie um, können alle Familienmitglieder von einer volljährigen Person unter Vorlage der gültigen Personaldokumente umgemeldet werden.
- Zieht eine Familie um, können alle Familienmitglieder von einer volljährigen Person unter Vorlage der gültigen Personaldokumente umgemeldet werden.
- Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers seit dem 01.11.2015
- Der Wohnungsgeber ist gemäß § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
- Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Ein- oder Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb von zwei Wochen zu bestätigen.
- Erfolgt die Übermittlung elektronisch an die Meldebehörde, erhält die meldepflichtige Person vom Wohnungsgeber ein Zuordnungsmerkmal zur Nutzung bei der Anmeldung.
Weitere Informationen
Hinweise für Cottbus/Chóśebuz: Anmeldung - JVA
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
KFZ Ummeldung, Ummeldung
Metainformation
- Ursprungsportal: Wohnsitz Änderung
- Ursprungsportal: Anmeldung - Asylsuchende / Flüchtlinge in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Anmeldung Aussiedler in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Anmeldung - EU Bürger in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Anmeldung - JVA in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Anmeldung - Meldung ohne festen Wohnsitz - ofW in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Anmeldung - minderjähriger Kinder in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Anmeldung - Pflegeheime / Krankenhäuser / andere Einrichtungen und durch Pfleger / Betreuer in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Bestimmung der Hauptwohnung / quantitative Berechnung in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Dokumentenfälschungen - Prüfung von Personaldokumenten in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: E-Akte im Meso in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Aliasnamen in Cottbus/Chóśebuz
- Ursprungsportal: Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb der Stadt in Cottbus/Chóśebuz