Bewohnerparkausweis Erteilung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte
Ansprechpartner
Öffentliche Sicherheit u. Ordnung / Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 51
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug befindet sich im Servicecenter.
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Visa Karte, giropay, Paypal, SEPA-Lastschrift
Bankverbindung
Stadt Guben
Empfänger: Stadt Guben
IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69
BIC: WELADED1CBN
Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße
Stichwörter
Ordnung, Ordnungsamt, Ordnungsangelegenheiten, Ordnungsbehörde, Ordnungsrecht, Umwelt, Umweltschutz
Service-Center
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz:
Anzahl: 51
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Aufzug befindet sich im Servicecenter.
Öffnungszeiten
Montag 08:00 – 16:00 Uhr Dienstag 08:00 – 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr (nur Gewerbeangelegenheiten) Donnerstag 08:00 – 18:00 Uhr Freitag 08:00 – 14:00 Uhr Samstag 09:00 – 12:00 Uhr (in jeder geraden Kalenderwoche)
Bankverbindung
Stadt Guben
Empfänger: Stadt Guben
IBAN: DE74 1805 0000 3502 0007 69
BIC: WELADED1CBN
Bankinstitut: Sparkasse Spree-Neiße
Stichwörter
Bürgerservice, Burkundung, Pass, Personalausweis, Einwohnermedeamt, Elternbeiträge, Fundbüro, Gewerbe, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Hundabmeldung, Hundanmeldung, Pass, Passbehörde, Servicebüro
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Kosten
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 13.09.2019
Stichwörter
Parkberechtigung, Fußgängerzone befahren, Parkerlaubnis , Parkausweis, Anwohnerparkausweis, parken, Ausnahmegenehmigung, Handwerker, Anwohner