Bewohnerparkausweis Erteilung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Anwohnerparkausweis beantragen. Der Anwohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Frankfurt (Oder): Bewohnerparkausweis
Sie wohnen in einem Bewohnerparkbereich mit Haupt- oder Nebenwohnung und benötigen für das Abstellen Ihres Kraftfahrzeugs einen Bewohnerparkausweis. Die Bewohnerparkausweise werden wahlweise für die Dauer von 1 Jahr bzw. 6 Monaten ausgestellt.
Gebühr:
- bei Gültigkeit 1 Jahr 30,70 €
- bei Gültigkeit bis 6 Monate 15,35 €
ggf. Umkennzeichnung Bewohnerparkausweis
- bei Fahrzeugwechsel bzw. Bewohnerparkbereichswechsel 2,56 €
(Gültigkeit des bisherigen Bewohnerparkausweis bleibt erhalten)
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
- ggf. formlose schriftliche Vollmacht des Halters und Personalausweis des Bevollmächtigten
- für den Fall, dass der antragstellende Bewohner nicht Halter des Fahrzeugs ist, eine Bescheinigung
des Fahrzeughalters, dass der antragstellen Bewohner befugt ist, das Fahrzeug dauerhaft zu nutzen
Zusätzliche Hinweise:
Diese Leistung kann sowohl im Bürgerbüro als auch in Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
Antragstellung: persönliche Vorsprache des Antragstellers oder Bevollmächtigen
Rechtsgrundlagen: §§ 45 Abs. 1, 46 Abs. 4 und 11 der Straßenverkehrsordnung in der geltenden Fassung
Sie wohnen in einem Bewohnerparkbereich mit Haupt- oder Nebenwohnung und benötigen für das Abstellen Ihres Kraftfahrzeugs einen Bewohnerparkausweis. Die Bewohnerparkausweise werden wahlweise für die Dauer von 1 Jahr bzw. 6 Monaten ausgestellt.
Gebühr:
- bei Gültigkeit 1 Jahr 30,70 €
- bei Gültigkeit bis 6 Monate 15,35 €
ggf. Umkennzeichnung Bewohnerparkausweis
- bei Fahrzeugwechsel bzw. Bewohnerparkbereichswechsel 2,56 €
(Gültigkeit des bisherigen Bewohnerparkausweis bleibt erhalten)
Bearbeitung: sofort
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I ( Fahrzeugschein)
- ggf. formlose schriftliche Vollmacht des Halters und Personalausweis des Bevollmächtigten
- für den Fall, dass der antragstellende Bewohner nicht Halter des Fahrzeugs ist, eine Bescheinigung
des Fahrzeughalters, dass der antragstellen Bewohner befugt ist, das Fahrzeug dauerhaft zu nutzen
Zusätzliche Hinweise:
Diese Leistung kann sowohl im Bürgerbüro als auch in Kfz-Zulassungsbehörde in Anspruch genommen werden.
Antragstellung: persönliche Vorsprache des Antragstellers oder Bevollmächtigen
Rechtsgrundlagen: §§ 45 Abs. 1, 46 Abs. 4 und 11 der Straßenverkehrsordnung in der geltenden Fassung
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien bzw. großen kreisangehörigen Städte
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Julia Grund (Gruppenleiterin Bürgerbüro)
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@frankfurt-oder.de
Telefon Festnetz: 0335 552-3330
Fax: 0335 552-3398
E-Mail: julia.grund@frankfurt-oder.de
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn die beantragende Person nicht Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Formulare
Genauere Informationen erhalten Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
Bei einigen Straßenverkehrsbehörden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Behörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen. Daraufhin erhalten Sie in einigen Fällen den Parkausweis mit der Post, in anderen müssen Sie ihn vor Ort abholen.
Fristen
Der Anwohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt.
Bearbeitungsdauer
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und ggf. von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abweicht.
Kosten
10,20 € bis 30,70 € pro Jahr
gemäß § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. der Gebühren-Nr. 265 der Anlage (zu § 1)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 13.09.2019
Stichwörter
parken, Fußgängerzone befahren, Parkberechtigung, Handwerker, Anwohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung, Parkausweis, Anwohner, Parkerlaubnis