amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Amt Brüssow (Uckermark)
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Seefeldt
Postanschrift
Prenzlauer Straße 8
17326 Brüssow
Telefon Festnetz: 039742 86023
Fax: 039742 86015
E-Mail: i.seefeldt@amt-bruessow.de
E-Mail: kitaverwaltung@amt-bruessow.de
Ordnungsamt
Postanschrift
Prenzlauer Straße 8
17326 Brüssow
Telefon Festnetz: 039742 890411
E-Mail: ordnungsamt@amt-bruessow.de
Internet
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: ema@amt-bruessow.de
Kontaktperson
Frau Lengsfeld
Stichwörter
Beurkundung, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldewesen, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Wohnen, Wohnung
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein