amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Amt Brüssow (Uckermark)

    Adresse

    Hausanschrift

    Prenzlauer Straße 8

    17326 Brüssow (Uckermark)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr & 13.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr & 13.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 039742 86015

    Telefon Festnetz: 039742 8600

    E-Mail: info@amt-bruessow.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Prenzlauer Straße 8

    17326 Brüssow

    Kontakt

    Kontaktperson

    Stichwörter

    Beurkundung, Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldewesen, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Wohnen, Wohnung

    Version

    Technisch geändert am 17.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
    In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de