amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Uckerland - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz:
Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr Fr.   08:30 - 11:30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 039745 86122
E-Mail: meldestelle@uckerland.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Bargeldlose Zahlung
Bankverbindung
Gemeinde Uckerland
Empfänger: Gemeinde Uckerland
IBAN: DE71 1705 6060 3424 0084 00
Gemeinde Uckerland
Empfänger: Gemeinde Uckerland
IBAN: DE63 1203 0000 1020 5535 56
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis , Meldebescheinigung, Meldeschein