amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Aufzug über den Hof erreichbar.
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden ersten Sa. im Monat) Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten ist es nach telefonischer Absprache nach wie vor möglich, einen Termin in der Meldestelle zu erhalten.
Kontaktperson
Frau Cziborra-Ouart (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-118
Frau Frank (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-120
Herr Eisner (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-118
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldewesen, Passbehörde, Personalausweisbehörde
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein