amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mi: 08:00 - 12:30 Uhr nur Empfang & Stadtkasse Do: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03984 75322
Fax: 03984 75391
Telefon Festnetz: 03984 75321
Telefon Festnetz: 03984 75319
Telefon Festnetz: 03984 75320
E-Mail: buergerservice@prenzlau.de
Kontaktperson
Frau Caroline Ramm (SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice)
Frau Elke Stoffregen (SB Einwohnermeldewesen / Bürgerservice)
Frau Sandra Hidde (SB Einwohnermeldewesen/Bürgerservice)
Frau Dörte Eberwein (SB Einwonermeldewesen / Bürgerservice)
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein