amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Hinweise für Spremberg/Grodk: amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Für bestimmte Zweckbindung (z.B. zur Vorlage bei Jugendämtern und/oder Elterngeldstellen, für Renten-, Vertriebenenangelegenheiten) erfolgt die Ausstellung gebührenfrei.
Für bestimmte Zweckbindung (z.B. zur Vorlage bei Jugendämtern und/oder Elterngeldstellen, für Renten-, Vertriebenenangelegenheiten) erfolgt die Ausstellung gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Meldeschein, Wohnungsnachweis