amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat (Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder online unter www.bad-belzig.de)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Baumers (Bürgerbüro)
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-belzig.de
Frau Barth (Bürgerbüro)
Hausanschrift
E-Mail: buergerbuero@bad-belzig.de
Herr Nichelmann (Standesamt / Bürgerbüro)
Bankverbindung
Stadtverwaltung Bad Belzig
Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig
IBAN: DE37 1203 0000 0000 4675 89
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Stadtverwaltung Bad Belzig
Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig
IBAN: DE20 1605 0000 3651 0204 43
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein