amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 3

    14806 Bad Belzig

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Samstag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr jeden 1. Samstag im Monat (Terminvereinbarung telefonisch, per E-Mail oder online unter www.bad-belzig.de)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033841 94200

    Fax: 033841 94299

    E-Mail: buergerbuero@bad-belzig.de

    Kontaktperson

    Bankverbindung

    Stadtverwaltung Bad Belzig

    Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig

    IBAN: DE37 1203 0000 0000 4675 89

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Stadtverwaltung Bad Belzig

    Empfänger: Stadtverwaltung Bad Belzig

    IBAN: DE20 1605 0000 3651 0204 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English