amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    16866 Kyritz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro:                            Montag von 8-12 Uhr Dienstag von 8-12 und 13-18 Uhr Donnerstag von 8-12 und 13-16 Uhr        Jeden ersten Samstag im Monat von 9-11 Uhr Online-Terminvereinbarungen sind für Montag, Dienstag und Donnerstag möglich. Wir empfehlen Ihnen die Buchung eines Termins, um längere Wartezeiten zu vermeiden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033971 85281

    Telefon Festnetz: 033971 85282

    Fax: 033971 85299

    E-Mail: buergerservice@kyritz.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2022 (von: Zerbe, Judith)

    Technisch geändert am 22.05.2023 (von: Zerbe, Judith)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis , Meldebescheinigung, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)