amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro:                            Montag von 8-12 Uhr Dienstag von 8-12 und 13-18 Uhr Donnerstag von 8-12 und 13-16 Uhr        Jeden ersten Samstag im Monat von 9-11 Uhr Online-Terminvereinbarungen sind für Montag, Dienstag und Donnerstag möglich. Wir empfehlen Ihnen die Buchung eines Termins, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Kontakt
Telefon Festnetz: 033971 85281
Telefon Festnetz: 033971 85282
Fax: 033971 85299
E-Mail: buergerservice@kyritz.de
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis , Meldebescheinigung, Meldeschein