amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grünheide (Mark) - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 1

    15537 Grünheide (Mark)

    Parkplätze

    • Parkplatz: PKW E-Ladesäule
      Anzahl: 1  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bike E-Ladesäule
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Buslinie
      Linie:
      • Bus: Linie 429
    • Haltestelle: Buslinie
      Linie:
      • Bus: Linie 436
    • Haltestelle: Buslinie
      Linie:
      • Bus: Linie 419

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Die Zugangstür kann mittels Taster rechts der Tür geöffnet werden.

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03362 5088-600

    Telefon Festnetz: 03362 5088-320

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gemeinde-gruenheide.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
    In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de