amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Grünheide (Mark) - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: PKW E-Ladesäule
Anzahl: 1 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Bike E-Ladesäule
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Buslinie
Linie:- Bus: Linie 429
- Haltestelle: Buslinie
Linie:- Bus: Linie 436
- Haltestelle: Buslinie
Linie:- Bus: Linie 419
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Die Zugangstür kann mittels Taster rechts der Tür geöffnet werden.
Öffnungszeiten
Montag geschlossen Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00-15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Junge (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 3362 5088-320
Fax: +49 3362 5088-600
Internet
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein