amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Abteilung Ordnung/Kita/Schulen, Bereich Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Baustraße 56

    16775 Gransee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Kirchplatz Gransee
      Linien:
      • Bus: 835
      • Bus: 833
      • Bus: 854
      • Bus: 841
      • Bus: 837
      • Bus: 836
      • Bus: 845

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Bitte den Besuchereingang über den Hof benutzen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03306 751-305

    Telefon Festnetz: 03306 751-304

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard, Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE29 1009 0000 1114 3780 00

    BIC: BEVODEBB

    Bankinstitut: Berliner Volksbank

    Amt Gransee und Gemeinden

    Empfänger: Amt Gransee und Gemeinden

    IBAN: DE36 1605 0000 3751 0081 43

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Stichwörter

    Burkundung, Pass, Personalausweis, Einwohnermeldeamt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English