amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Werner-Stötzer-Platz
Anzahl: 34 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag geschlossen (nur Terminvereinbarung) Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen (nur Terminvereinbarung) Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen (nur Terminvereinbarung) Samstag und Sonntag geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Stamnitz (Einwohnermeldeamt)
Postanschrift
Küstriner Straße 67
15306 Seelow
Telefon Festnetz: 802-175
Herr Weber (Einwohnermeldeamt)
Postanschrift
Küstriner Straße 67
15306 Seelow
Telefon Festnetz: 802-138
Frau Propson (Einwohnermeldeamt)
Postanschrift
Küstriner Straße 67
15306 Seelow
Telefon Festnetz: 802-139
Internet
Stichwörter
Bürger, Bürgeramt, Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung, Meldeschein