amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Gemeinde Schönwalde-Glien - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de
Telefon Festnetz: 03322 2484-23
Telefon Festnetz: 03322 2484-24
Fax: 03322 2484-40
Kontaktperson
Anne Knuth
Postanschrift
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Fax: 03322 2484-40
E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de
Telefon Festnetz: 03322 2484-23
Dennis Wrobel
Postanschrift
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Telefon Festnetz: 03322 2484-24
E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de
Fax: 03322 2484-40
erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Wohnungsnachweis , Meldebescheinigung, Meldeschein