amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schönwalde-Glien - Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 7

    14621 Schönwalde-Glien

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 03322 2484-40

    Telefon Festnetz: 03322 2484-23

    Telefon Festnetz: 03322 2484-24

    E-Mail: meldestelle@schoenwalde-glien.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 10.10.2024

    Stichwörter

    Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English