amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Sachbereich Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Str. 15

    14712 Rathenow

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Eingang über den Besucherparkplatz (Zufahrt über Puschkinstraße)

    Öffnungszeiten

    Montag    09.00 - 12.00 Uhr          Dienstag    09.00 - 12.00 Uhr      und    14.00 - 17.30 Uhr Mittwoch    09.00 - 12.00 Uhr          Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr    und    14.00 - 17.30 Uhr Freitag    nach Vereinbarung Meldebereich des Bürgerservicebereiches zusätzlich immer 1. Samstag im Monat von 09.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03385 596-173

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2020 (von: Kießling, Anne)

    Technisch geändert am 03.06.2024 (von: Kießling, Anne)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 25.10.2018 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 10.10.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis , Meldebescheinigung, Meldeschein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)