amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 29

    14669 Ketzin/Havel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ketzin (Havel), Am Markt
      Linie:
      • Bus: 614, 642, 658
    • Haltestelle: Ketzin (Havel), Rathausstraße
      Linie:
      • Bus: 614, 642, 658

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33233 720720

    Fax: +49 33233 720199

    E-Mail: buergerservice@ketzin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
    In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English