amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

    Beschreibung

    In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
    Diese enthält nachstehende Daten:
    Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
    Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.

    Hinweise für Unterspreewald: An-, Ab- und Ummeldung von Bürgern

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz).

    Seit November 2015 ist gemäß §19 Absatz 1 Bundesmeldegesetz der Wohnungsgeber verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber (oder eine von ihm beauftragte Person) der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen. Er kann sich durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person angemeldet hat. Die meldepflichtige Person hat dem Wohnungsgeber die Auskünfte zu geben, die für die Bestätigung des Einzugs erforderlich sind. Die Bestätigung nach Satz 2 darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.

    Zur An-Ummeldung mitzubringen ist: 

    • Personalausweis; ggf. Reisepass
    • Wohnungsgeberbescheinigung
    • ggf. Geburtsurkunde
    • ggf. Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zur Anmeldung oder aktuelles Negativattest zum Sorgerecht vom Jugendamt (wenn nur ein Elternteil sich mit Kind/ern an-/ummeldet)

    Fristen:  zwei Wochen

    Gesetzliche Grundlagen: §§17 - 27 Bundesmeldegesetz

    Formulare:

    • Formular Wohnungsgeberbescheinigung
    • Vollmacht zur An-/Ummeldung
    • Formular Erklärung Sorgeberechtigte Umzug Kind

    Bearbeitungsdauer:      

    Die Anmeldung wird bei Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sofort bearbeitet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Amt Unterspreewald - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    15938 Golßen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035452 384-111

    Fax: 035452 384-24

    E-Mail: amt@unterspreewald.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Amt Unterspreewald - Einwohnermeldeamt I Fundbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    15938 Golßen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 035452 384-111

    Fax: 035452 384-24

    E-Mail: amt@unterspreewald.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Personalausweis oder Reisepass

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
    In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 05.07.2023

    Stichwörter

    Meldeschein, Wohnungsnachweis, Meldebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English